Rechtsprechung
OLG Hamm, 29.05.1985 - 20 U 381/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AKB § 12 Abs. 1 I b
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Täuschung; Vortäuschung; Diebstahl; Beweislast
Papierfundstellen
- VersR 1987, 149
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82
Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …
Auszug aus OLG Hamm, 29.05.1985 - 20 U 381/84
Der vom Kl. behauptete Diebstahl seines Pkw ist auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß an die Beweisführung des VN keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind, weil der Wert einer Diebstahlversicherung sonst in den vielen Fällen fehlender Tataufklärung von vornherein in Frage gestellt und der VN sehr oft entgegen dem Zweck des Versicherungsvertrags schutzlos wäre (vgl. BGH VersR 57, 325; 1977, 610; 1978, 732; 1980, 229; 1981, 345 (346); 1984, 29;… Hoegen, Neuere höchstrichterliche Rechtsprechung zum Versicherungsvertragsrecht 3. Aufl. S. 95 f.), nicht bewiesen. - BGH, 27.11.1980 - IVa ZR 36/80
Begriff der Entwendung
Auszug aus OLG Hamm, 29.05.1985 - 20 U 381/84
Der vom Kl. behauptete Diebstahl seines Pkw ist auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß an die Beweisführung des VN keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind, weil der Wert einer Diebstahlversicherung sonst in den vielen Fällen fehlender Tataufklärung von vornherein in Frage gestellt und der VN sehr oft entgegen dem Zweck des Versicherungsvertrags schutzlos wäre (vgl. BGH VersR 57, 325; 1977, 610; 1978, 732; 1980, 229; 1981, 345 (346); 1984, 29;… Hoegen, Neuere höchstrichterliche Rechtsprechung zum Versicherungsvertragsrecht 3. Aufl. S. 95 f.), nicht bewiesen. - BGH, 27.04.1977 - IV ZR 79/76
Nachweis eines Diebstahls in der Fahrzeugversicherung
Auszug aus OLG Hamm, 29.05.1985 - 20 U 381/84
Der vom Kl. behauptete Diebstahl seines Pkw ist auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß an die Beweisführung des VN keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind, weil der Wert einer Diebstahlversicherung sonst in den vielen Fällen fehlender Tataufklärung von vornherein in Frage gestellt und der VN sehr oft entgegen dem Zweck des Versicherungsvertrags schutzlos wäre (vgl. BGH VersR 57, 325; 1977, 610; 1978, 732; 1980, 229; 1981, 345 (346); 1984, 29;… Hoegen, Neuere höchstrichterliche Rechtsprechung zum Versicherungsvertragsrecht 3. Aufl. S. 95 f.), nicht bewiesen. - BGH, 28.11.1979 - IV ZR 34/78
Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers in der Kaskoversicherung; …
Auszug aus OLG Hamm, 29.05.1985 - 20 U 381/84
Der vom Kl. behauptete Diebstahl seines Pkw ist auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß an die Beweisführung des VN keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind, weil der Wert einer Diebstahlversicherung sonst in den vielen Fällen fehlender Tataufklärung von vornherein in Frage gestellt und der VN sehr oft entgegen dem Zweck des Versicherungsvertrags schutzlos wäre (vgl. BGH VersR 57, 325; 1977, 610; 1978, 732; 1980, 229; 1981, 345 (346); 1984, 29;… Hoegen, Neuere höchstrichterliche Rechtsprechung zum Versicherungsvertragsrecht 3. Aufl. S. 95 f.), nicht bewiesen.