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   OLG Hamm, 29.05.1985 - 20 U 381/84   

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https://dejure.org/1985,10389
OLG Hamm, 29.05.1985 - 20 U 381/84 (https://dejure.org/1985,10389)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.05.1985 - 20 U 381/84 (https://dejure.org/1985,10389)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Mai 1985 - 20 U 381/84 (https://dejure.org/1985,10389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Täuschung; Vortäuschung; Diebstahl; Beweislast

Papierfundstellen

  • VersR 1987, 149
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.1985 - 20 U 381/84
    Der vom Kl. behauptete Diebstahl seines Pkw ist auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß an die Beweisführung des VN keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind, weil der Wert einer Diebstahlversicherung sonst in den vielen Fällen fehlender Tataufklärung von vornherein in Frage gestellt und der VN sehr oft entgegen dem Zweck des Versicherungsvertrags schutzlos wäre (vgl. BGH VersR 57, 325; 1977, 610; 1978, 732; 1980, 229; 1981, 345 (346); 1984, 29; Hoegen, Neuere höchstrichterliche Rechtsprechung zum Versicherungsvertragsrecht 3. Aufl. S. 95 f.), nicht bewiesen.
  • BGH, 27.11.1980 - IVa ZR 36/80

    Begriff der Entwendung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.1985 - 20 U 381/84
    Der vom Kl. behauptete Diebstahl seines Pkw ist auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß an die Beweisführung des VN keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind, weil der Wert einer Diebstahlversicherung sonst in den vielen Fällen fehlender Tataufklärung von vornherein in Frage gestellt und der VN sehr oft entgegen dem Zweck des Versicherungsvertrags schutzlos wäre (vgl. BGH VersR 57, 325; 1977, 610; 1978, 732; 1980, 229; 1981, 345 (346); 1984, 29; Hoegen, Neuere höchstrichterliche Rechtsprechung zum Versicherungsvertragsrecht 3. Aufl. S. 95 f.), nicht bewiesen.
  • BGH, 27.04.1977 - IV ZR 79/76

    Nachweis eines Diebstahls in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.1985 - 20 U 381/84
    Der vom Kl. behauptete Diebstahl seines Pkw ist auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß an die Beweisführung des VN keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind, weil der Wert einer Diebstahlversicherung sonst in den vielen Fällen fehlender Tataufklärung von vornherein in Frage gestellt und der VN sehr oft entgegen dem Zweck des Versicherungsvertrags schutzlos wäre (vgl. BGH VersR 57, 325; 1977, 610; 1978, 732; 1980, 229; 1981, 345 (346); 1984, 29; Hoegen, Neuere höchstrichterliche Rechtsprechung zum Versicherungsvertragsrecht 3. Aufl. S. 95 f.), nicht bewiesen.
  • BGH, 28.11.1979 - IV ZR 34/78

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers in der Kaskoversicherung;

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.1985 - 20 U 381/84
    Der vom Kl. behauptete Diebstahl seines Pkw ist auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß an die Beweisführung des VN keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind, weil der Wert einer Diebstahlversicherung sonst in den vielen Fällen fehlender Tataufklärung von vornherein in Frage gestellt und der VN sehr oft entgegen dem Zweck des Versicherungsvertrags schutzlos wäre (vgl. BGH VersR 57, 325; 1977, 610; 1978, 732; 1980, 229; 1981, 345 (346); 1984, 29; Hoegen, Neuere höchstrichterliche Rechtsprechung zum Versicherungsvertragsrecht 3. Aufl. S. 95 f.), nicht bewiesen.
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